Beglaubigte Übersetzungen

Der durch den EU-Vertrag bekräftigte freie Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital sowie der Zugang zu internationalen Märkten und deren Management erfordern eine Reihe von Dokumenten, die übersetzt und beglaubigt bzw. mit einer Apostille versehen  werden müssen, um im Verwendungsland rechtlich anerkannt zu werden.

Beispielsweise liefert Logiche di Comunicazione beglaubigte Übersetzungen von:

  • Amtlichen Dokumenten (Personenstandsurkunden, Diplomen und Studienabschlüssen, notariellen Urkunden, Führerscheinen, Fahrzeug- und Zulassungspapieren, usw.)
  • Rechtsurkunden (Vorladungen, Urteilen, Beschwerden, Zwangsvollstreckungen, Verfügungen usw.);
  • Wirtschaftlichen und Finanztexten (Handelsregisterauszügen, Unternehmensgründungen und Fusionsverträge, Satzungen, Bilanzen, Jahresabschlussberichten, Sitzungsprotokollen, grenzüberschreitenden Verschmelzungen usw.);
  • Verträgen (Zulieferungs-, Kauf- und Verkaufs-, Handelsvertreter-, Betriebsüberlassungs-, und Vertriebsverträge, allgemeine Einkaufs- und Verkaufsbedingungen, Versicherungspolicen usw.);

Die Beglaubigung ist ein zusätzliches Verfahren der vereidigten Übersetzung, das den Rechtswert der übersetzten Urkunde in dem Land bestätigt, in dem es verwendet werden soll.

Für Länder, die dem Haager Übereinkommen von 1961 beigetreten sind, wird die Beglaubigung durch die Apostille ersetzt.

Beglaubigte Übersetzungen

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