Der durch den EU-Vertrag bekräftigte freie Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital sowie der Zugang zu internationalen Märkten und deren Management erfordern eine Reihe von Dokumenten, die übersetzt und beglaubigt bzw. mit einer Apostille versehen werden müssen, um im Verwendungsland rechtlich anerkannt zu werden.
Beispielsweise liefert Logiche di Comunicazione beglaubigte Übersetzungen von:
- Amtlichen Dokumenten (Personenstandsurkunden, Diplomen und Studienabschlüssen, notariellen Urkunden, Führerscheinen, Fahrzeug- und Zulassungspapieren, usw.)
- Rechtsurkunden (Vorladungen, Urteilen, Beschwerden, Zwangsvollstreckungen, Verfügungen usw.);
- Wirtschaftlichen und Finanztexten (Handelsregisterauszügen, Unternehmensgründungen und Fusionsverträge, Satzungen, Bilanzen, Jahresabschlussberichten, Sitzungsprotokollen, grenzüberschreitenden Verschmelzungen usw.);
- Verträgen (Zulieferungs-, Kauf- und Verkaufs-, Handelsvertreter-, Betriebsüberlassungs-, und Vertriebsverträge, allgemeine Einkaufs- und Verkaufsbedingungen, Versicherungspolicen usw.);